Lieferkettengesetz – was ist davon übrig geblieben?

Das Lieferkettengesetz schafft einen rechtlichen Rahmen, der Unternehmen verpflichtet, verantwortungsvoll und transparent mit globalen Lieferketten umzugehen. Doch diese Entwicklung ist akut bedroht: Der aktuelle regulatorische Rückschritt auf EU-Ebene und geplante Abschwächungen in Deutschland gefährden die Wirksamkeit des Gesetzes.

Aus dem Blog-Artikel “Ein Jahr an Bord des Omnibusses: Was bleibt vom EU-Lieferkettengesetz?” des Forum Fairer Handel.
Autor: Robert Diendorfer

Rückblickend war 2025 für die EU-Lieferkettenrichtlinie – milde ausgedrückt – chaotisch. Wobei das wohl eine massive Verharmlosung der politischen Verwerfungen wäre, die sich im Jahresverlauf abgespielt haben.

Ein Rückblick: Wir starteten Anfang 2025 mit einer in Kraft getretenen, durchaus schlagkräftigen Lieferkettenrichtlinie, die den Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima in globalen Wertschöpfungsketten entscheidend verbessert hätte. Und wir beendeten das Jahr mit dem endgültigen Einriss der Brandmauer gegen rechts im EU-Parlament, einer neu aufflammenden Deregulierungswelle in Europa und einer ausgeschlachteten EU-Lieferkettenrichtlinie, deren Grundelemente verwässert wurden. Klingt skandalös, oder? Ist es auch. Aber der Reihe nach.

Der erste Dominostein fällt: Das “Omnibus-Verfahren”

Mit dem im Februar 2025 von der EU-Kommission angekündigten “Omnibus-Verfahren” fiel der Startschuss für eine neue Deregulierungswelle, die von vielen politischen Entscheidungsträger*innen in der EU, allen voran Deutschlands Bundeskanzler Friedrich Merz, immer weiter vorangetrieben wird. Das Omnibus-Verfahren beschreibt ein Instrument, mit dem Änderungen an mehreren Gesetzestexten gleichzeitig vorgenommen werden. Unter dem Deckmantel des “Bürokratieabbaus” und im Namen der “Wettbewerbsfähigkeit” schlug die Kommission als Reaktion auf die immer lauter werdenden Forderungen der Wirtschaftslobby eine Überarbeitung zentraler EU-Nachhaltigkeitsregulierungen vor. Das erste Omnibus-Paket umfasste die EU-Lieferkettenrichtlinie (kurz CSDDD), die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (kurz CSRD) und die EU-Taxonomie. Die Vorschläge sahen drastische Verwässerungen von zentralen Kernelementen vor, die Unternehmen rechtlich verpflichten sollten, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen. Das betrifft etwa die Einführung einer EU-weit harmonisierten zivilrechtlichen Haftung, die Erstellung von Klimatransitionsplänen oder worüber und in welchem Intervall Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten müssen. Während Wirtschaftsverbände die Vorschläge bejubelten, stieß das Wiederaufschnüren der EU-Lieferkettenrichtlinie auf massiven Protest aus der Zivilgesellschaft. Auch zahlreiche Unternehmen und weitere Organisationen forderten die Beibehaltung der ursprünglichen CSDDD, um die Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards weltweit weiter voranzutreiben.

Showdown im EU-Parlament

Mit dem Vorschlag zum Wideraufschnüren der Lieferkettenrichtlinie öffnete die Kommission eine Box der Pandora. Gegner des Lieferkettengesetzes, insbesondere Wirtschaftsverbände und deren politische Repräsentant*innen, sahen im Omnibus ein ideales Gelegenheitsfenster, um die unliebsame Lieferkettenrichtlinie endgültig zu einem zahnlosen Tiger zu degradieren oder gar die komplette Rücknahme zu erzielen. Die Bestrebungen nach Abschaffung, Verwässerung und Verzögerung reichten bis an die politische Spitze Deutschlands und der EU, und wurden entscheidend von ihr vorangetrieben. Bundeskanzler Merz sprach sich öffentlich für die komplette Rückabwicklung des deutschen und europäischen Lieferkettengesetzes aus (ab Min. 03:00). Nach dem Vorschlag der Kommission im Februar 2025 folgte im Juli 2025 die Positionierung des EU-Rates. Es war der nächste Schlag für die Richtlinie, denn die Verwässerungsvorschläge des Rates waren noch umfangreicher als jene der Kommission.

Nach der Positionierung von Kommission und Rat fehlte für die Trilogverhandlungen noch die Meinungsbildung innerhalb des EU-Parlamentes, die in den anschließenden Sommer- und Herbstmonaten stattfand. In dieser Zeit kam es zu einem intensiven Schlagabtausch zwischen Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, EU-Institutionen und Zivilgesellschaft. Letztere wurde seit der Ankündigung des Omnibus-Verfahrens äußert mangelhaft in den Konsultationsprozess für die neue Gesetzesinitiative eingebunden. Sie kritisierte mehrfach die Missachtung der von der Kommission selbst definierten „Better Regulation Guidelines“, die eine umfassende Einbindung aller Stakeholder vorsehen, verbunden mit ausreichend Zeit für Stellungnahmen. Erst kürzlich bestätigte die EU-Ombudsfrau die Kritik aus der Zivilgesellschaft und die Versäumnisse der Kommission.

Mit den voranschreitenden Verhandlungen im EU-Parlament drohten zentrale Akteure, vor allem aus der Europäischen Volkspartei (EVP), ihren Verhandlungspartnern aus den demokratischen Parteien des Parlamentes, mit der extremen Rechten abzustimmen, sollte es nicht zu weiteren Zugeständnissen bei der Abschwächung der Lieferkettenrichtlinie kommen. Die Verhandlungen stockten zunehmend, gleichzeitig verunmöglichte die – insbesondere aus Deutschland – befeuerte Bürokratie-Debatte eine sachliche Auseinandersetzung mit den Anforderungen der CSDDD. Im finalen Akt machte die EVP tatsächlich ihre Drohungen wahr: Am 16.Dezember 2025 stimmte sie gemeinsam mit extrem rechten Fraktionen im EU-Parlament, um zentrale Kernelemente der Lieferkettenrichtlinie aufzuweichen. Mit dieser Abstimmung wurde die Brandmauer gegen rechts im EU-Parlament wissentlich, willentlich und endgültig eingerissen.

Das skandalöse politische Schauspiel verdeutlicht die zunehmend erodierende Kompromissfähigkeit demokratischer Parteien im EU-Parlament, mit gravierenden Folgen für die zukünftige Zusammenarbeit aller Fraktionen. Zudem ließ die EVP keine Zweifel darüber offen, welche Wege sie bereit ist zu gehen, um ihre Agenda durchzusetzen. Ein Beitrag von Monitor zeigt, wie konservative Akteure während der Verhandlungen zur CSDDD gezielt Kompromisse mit der extremen Rechten suchten, um sich eine Mehrheit zu sichern. Es ist das traurige Finale eines politischen Machtkampfes, der auch in diesem Fall auf dem Rücken jener ausgetragen wird, die eigentlich von Lieferkettengesetzen geschützt werden sollen: Menschen in globalen Wertschöpfungsketten, die von Ausbeutung, miserablen Arbeitsbedingungen und systematischer Unterdrückung betroffen sind.

Was ändert sich bei der EU-Lieferkettenrichtlinie?

Mit dem Abschluss der Trilogverhandlungen im Dezember 2025 besteht nun Klarheit darüber, welche Änderungen an der CSDDD vorgenommen werden. Nachfolgend ein Überblick über einige zentrale Kernelemente, die verwässert werden:

Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird substanziell eingeschränkt, sodass zukünftig nur noch Unternehmen mit mind. 5.000 Mitarbeiter*innen und mind. 1,5 Mrd. EUR Umsatz einbezogen sind (statt ursprünglich 1.000 Mitarbeiter*innen und 450 Mio. EUR Umsatz). Dies schränkt die Zahl der betroffenen Unternehmen und damit den Wirkungsbereich des Gesetzes massiv ein. In Deutschland gilt die Richtlinie nur mehr für rund 150 Unternehmen.

Die Klimatransitionspläne, mit denen Unternehmen Rechenschaft darüber hätten ablegen müssen, wie ihre Unternehmensaktivitäten im Einklang mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens stehen, werden komplett abgeschafft. Damit geht ein wichtiges Element zur Schaffung von Transparenz im Umwelt- und Klimaschutz verloren.

Die zivilrechtliche Haftung muss nicht mehr über alle EU-Mitgliedsstaaten hinweg harmonisiert werden, wodurch die Beschwerdemöglichkeiten von geschädigten Personen begrenzt und erschwert werden.

Die Sanktionen bei Verletzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten werden von fünf Prozent des Jahresumsatzes auf drei Prozent reduziert. Zudem entfällt das Mindestbußgeld.

Ein schwacher Trost: Der sogenannte “risikobasierte Ansatz” hat die Deregulierung erfreulicherweise überstanden. Er verpflichtet Unternehmen dazu, sich vorrangig mit den Risiken in ihren Wertschöpfungsketten auseinanderzusetzen, bei denen die Wahrscheinlichkeit von Menschenrechts- und Umweltverstößen am höchsten ist. Kritiker*innen der Lieferkettenrichtlinie plädierten hingegen für eine Beschränkung auf direkte Zulieferer – gerade dort treten jedoch erfahrungsgemäß nur selten gravierende Menschenrechtsrisiken auf.

Deregulierungswelle erfasst Europa

Die Verwässerungen an der EU-Lieferkettenrichtlinie sind zutiefst bedauerlich und ein schwerer Schlag im Kampf für die Verbesserung von Umweltschutz, Arbeits- und Lebensbedingungen in globalen Wertschöpfungsketten. Es ist eine besorgniserregende und befremdliche Entwicklung, mit welcher Leichtfertigkeit die Einhaltung von Menschenrechten, wie die Bezahlung existenzsichernder Löhne oder das Recht auf Schadenersatzansprüche für geschädigte Personen, als bürokratische Bürde abgetan werden. Zudem ist das Omnibus-Verfahren I, mit dem die EU-Lieferkettenrichtlinie verwässert wurde, leider nur die Spitze des Eisbergs. Nachdem im Februar 2025 das erste Omnibus-Paket angekündigt wurde, folgten mittlerweile acht weitere “Omnibusse”, beispielsweise in den Bereichen Digitales, Umwelt oder Verteidigung. Sie verdeutlichen die Dimension der Deregulierungswelle, die politische Entscheidungsträger*innen unter dem Deckmantel der scheinbar alternativlosen Wettbewerbsfähigkeit und unter mangelnder Berücksichtigung zivilgesellschaftlicher Partizipation vorantreiben. Gleichzeitig öffnen sie Tür und Tor für Kritiker*innen, an weiteren Regulierungen zu sägen.

Besonders brisant ist zudem der Lobbydruck von Unternehmen aus der fossilen Industrie, die massiv auf den Deregulierungsprozess in Europa einwirken. Enthüllungen von SOMO, einem niederländischen Forschungsinstitut, belegen auf besorgniserregende Weise die Einflussnahme mächtiger Fossilkonzerne auf die Verhandlungen zur CSDDD. Im Rahmen eines sogenannten “Competitiveness Roundtable”, koordiniert von der US-Lobbyorganisation Teneo, fanden über mehrere Monate hinweg strategische Treffen statt, mit dem klaren Ziel, Einfluss auf die Verhandlungen zur CSDDD zu nehmen. Im Mittelpunkt stand die Verwässerung zentraler Elemente der Regulierung, etwa die Abschwächung der zivilrechtlichen Unternehmenshaftung oder die Streichung der Klimatransitionspläne. Die angestrebten Veränderungen sollten bewusst durch das Aufbrechen der demokratischen Parteien im EU-Parlament und eine Zusammenarbeit mit extrem rechten Fraktionen durchgesetzt werden – und genau das passierte. Eine weitere Analyse zeigt, wie die Vorschläge des Omnibus-Paket I in großen Teilen von deutschen, italienischen und französischen Wirtschaftsverbänden übernommen wurden.

Fairer Handel und Zivilgesellschaft bleiben stark

Doch nicht alle reiten die Deregulierungswelle mit. In starkem Kontrast zu diesen Entwicklungen stehen jene Unternehmen, die die Einhaltung von strengen Umwelt- und Sozialstandards bereits seit vielen Jahren zu einem Kernelement ihrer Unternehmensaktivitäten gemacht haben. Das betrifft insbesondere jene des Fairen Handels, aber auch viele weitere engagierte Unternehmen, die sich ihrer Verantwortung im globalen Geschäft bewusst sind. Sie positionieren sich deutlich gegen die Abschwächung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards, begleitet von Forderungen nach einer progressiven Umsetzung der CSDDD. Zudem seien die hunderttausenden Stimmen aus der Zivilgesellschafft erwähnt, deren Protest sich in der Petition “Lieferkettengesetz retten!” manifestierte. Über 210.000 Menschen setzen ein deutliches und lautes Zeichen gegen Abschwächung, Verwässerung und Verzögerung des deutschen und europäischen Lieferkettengesetzes. Auch das Forum Fairer Handel war intensiv an der Organisation und Umsetzung der Petition beteiligt.

 

Weitere Infos:

“Wie wirkt das Lieferkettengesetz? Beispiele aus der Praxis”, ein Bericht von Germanwatch und Misereor (Februar 2026)

Initiative Lieferkettengesetz

Deutschlandfunk: “Und es wirkt doch!”

 

 

 

 

erstellt am: 19.03.2026 von Julia Kabatas

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