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12. Juni – Tag gegen Kinderarbeit

Weltweit müssen ca. 168 Millionen Kinder arbeiten gehen. Um auf die Situation dieser Mädchen und Jungen aufmerksam zu machen, hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) 2002 den Tag gegen Kinderarbeit ins Leben gerufen. Jedes Jahr am 12. Juni soll ein extra kritisches Bewusstsein für diese Ausbeutung von Kindern geschaffen werden. Für den Fairen Handel und unseren Weltladen ist täglich Tag gegen ausbeuterische Kinderarbeit.

Laut der ILO wird Kinderarbeit am häufigsten im Bereich der Landwirtschaft und im informellen Sektor geleistet: auf Reisfeldern, Kakaoplantagen oder in Steinbrüchen, sowie als Schuhputzer, Dienstmädchen oder Straßenverkäufer*in. Eine Liste an Produkten, die oft durch Kinderarbeit geerntet oder verarbeitet oder verkauft werden, findet sich unter www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de

Die meisten Kinderarbeiter*innen sind in Afrika tätig.  Rund ein Drittel von ihnen geht nicht zur Schule, andere müssen parallel zur Arbeit lernen. Somit haben Kinder, die ausbeuterisch arbeiten müssen, keine gerechte Chance auf Bildung. Außerdem schadet ihnen die harte körperliche Arbeit sowie der Einsatz giftiger Stoffe wie Pestizide in Körper und Entwicklung. Fast alle Regierungen der Welt haben das Übereinkommen 182 der ILO unterschrieben. Darin ist festgehalten, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit verboten und sofortige Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen sind. Außerdem gelten die UN-Menschenrechte und UN-Kinderrechtskonvention. Letztere haben übrigens alle Staaten der Welt bis auf Somalia und die USA ratifiziert!


Der Faire Handel gegen ausbeuterische Kinderarbeit

Durch nicht bezahlte oder billige Kinderarbeit können wir im Globalen Norden unsere Kleidung, Schokolade und andere Alltagsgüter so günstig konsumieren. Das ist aber nicht fair!  Deshalb betrifft die Frage weltweiter menschenwürdiger Arbeitsbedingungen uns Verbraucher*innen hier.

Um Kinderarbeit abzuschaffen, müssten entlang der gesamten Wertschöpfungskette existenzsichernde Löhne und Preise gezahlt werden, damit Familien nicht gezwungen sind, ihre Kinder mitarbeiten zu müssen. Zu den wichtigsten Grundsätzen im Fairen Handel zählen deshalb unter anderem:

  • faire Mindestpreise und zusätzliche Prämien für Gemeinschaftsprojekte
  • Einhaltung von Arbeitsschutzrechten und Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
  • schonender Umgang mit der Umwelt bei Anbau, Produktion und Weiterverarbeitung
  • Bildungs- und Kampagnenarbeit für einen gerechten Welthandel

Durch den Konsum fairer Produkte kann jede*r helfen, Kinderarbeit, Ausbeutung und Armut zu verringern.


Hinweis von Aktiv-Gegen-Kinderarbeit: Kinderarbeit ist nicht immer ausbeuterisch, sondern fördert manchmal auch unter bestimmten Umständen die Entwicklung des Kindes. Darum ist es wichtig, Kinder zu achten und zu schützen, die freiwillig und unter akzeptablen Bedingungen arbeiten. Dazu gehört zum Beispiel der 14 Jahre alte Straßenverkäufer in Südamerika, der vormittags zur Schule geht. Dazu gehören auch Tätigkeiten im Haushalt und in der Landwirtschaft – wie es in Deutschland auch üblich sein kann. Wichtig ist, dass solche nicht in Ausbeutung ausarten, denn ausbeuterische Kinderarbeit ist unter keinen Umständen akzeptabel und muss abgeschafft werden.


Politische Rahmenbedingungen müssen sich ändern

2007 hat sowohl die Stadt Augsburg als auch der Bayerische Landtag als erstes deutsches Landesparlament einen Beschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit gefasst, zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Bereich des öffentlichen  Beschaffungswesens. Auch Unternehmen in Bayern engagieren sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit und verlangen beispielsweise von ihren Zulieferern, dass sie keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit verwenden.

Was fehlt, ist die verpflichtende Unternehmensverantwortung und Achtung der Menschenrechte an der gesamten Lieferkette. Die Initiative Lieferkettengesetz erklärt: “Deutschland gehört zu den weltweit wichtigsten Märkten für Schokolade. Keiner der großen Schokoladenhersteller, die Kakao aus Westafrika beziehen und eine Niederlassung in Deutschland haben, kann bisher ausschließen, dass in seinen Produkten Kinderarbeit steckt. Ein Lieferkettengesetz in Deutschland würde den Druck auf deutsche Schokoladenhersteller oder Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland erhöhen, gegen ausbeuterische Kinderarbeit vorzugehen. Unternehmen wären dazu verpflichtet, die Kinderarbeitsrisiken in ihren Lieferketten zu analysieren, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und über deren Wirksamkeit zu berichten. Sie müssten nachweisen, dass sie alles tun, um Kinderarbeit zu verhindern. Andernfalls würden sie Gefahr laufen, für eingetretene Schäden haftbar gemacht zu werden und Entschädigung leisten zu müssen.” Mehr Infos und Petition unter www.lieferkettengesetz.de


Selber aktiv werden

erstellt am: 10.06.2020 von Henriette Seydel

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